Entscheidungsgründe: Der Kläger bot am 8. 9. 2005 einen - am 5. 10. 1995 erstmals zum Verkehr zugelassenen - Personenwagen über die Internetplattform „eBay" zum geringsten Gebot von einem Euro zur Versteigerung an. Die im Angebot ersichtliche Beschreibung des Fahrzeugs enthielt den Hinweis, dass das Auto in einem gebrauchten und dem Alter entsprechenden Zustand ist; näher wurde dazu ausgeführt, dass die Begutachtungsplakette nächsten Monat abläuft und für eine neue der Auspuff ges... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §935ABGB §1053ABGB §1054ABGB §1267ABGB §1268
Rechtssatz: Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar. Entscheidungstexte 4 Ob 135/07t Entscheidungstext OGH 07.08.2007 4 Ob 135/07t Bem.: Mit ausführlicher
Begründung: . (T1); Veröf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Immobilienmaklerin. Ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen ihr und der hier maßgebenden Liegenschaftseigentümerin besteht nicht. Diese versuchte bereits 1996, zwei ihrer Liegenschaften in Wien zu verkaufen. Nachdem die klagende Partei Interesse an der Verkaufsvermittlung bekundet hatte, übermittelte ihr die Eigentümerin mit Schreiben vom 5. 11. 1996 „ein Bewertungsgutachten mit Planunterlagen und einem Grundbuchsauszug zu beiden Obj... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** AG, *****, vertreten durch Dr. Nikolaus Topic-Matutin, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Elke S*****, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267
Rechtssatz: Der Kauf der Ordination eines Arztes samt Patientenstock ist kein Glücksgeschäft. Entscheidungstexte 4 Ob 147/01y Entscheidungstext OGH 10.07.2001 4 Ob 147/01y Veröff: SZ 74/123 1 Ob 157/02y Entscheidungstext OGH 30.09.2002 1 Ob 157/02y Ähnlich; Beisatz: Hier: Dass lediglich eine Adressenka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zumindest seit dem Jahre 1984 Kunde bei einer Raiffeisenkasse und deren Angestellten persönlich bekannt. Er unterhielt dort ein Wertpapierkassakonto sowie ein mit Losungswort gesichertes Sparbuch. Auf dem Stammblatt des Wertpapierkassakontos befanden sich der Vermerk "Kunde persönlich bekannt - Deviseninländer" sowie ein Hinweis auf das Sparbuch. In der Folge eröffnete der Beklagte über Vermittlung durch diese Raiffeisenkasse bei der Klägerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1988 übersiedelte die 1916 geborene Klägerin in eine von ihr erworbene Eigentumswohnung in Schärding und traf dort den Erstbeklagten, der ihr früher einmal als Fahrlehrer behilflich gewesen war. Zwischen der Klägerin, dem Erstbeklagten und dessen Frau, der Zweitbeklagten, entwickelte sich eine Freundschaft. Im Jänner 1991 war die Klägerin in Spitalsbehandlung. Anläßlich eines Besuchs im Krankenhaus schlug die Zweitbeklagte vor, die Klägerin solle zu den Beklagte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271
Rechtssatz: Das Differenzgeschäft ist nicht klagbar. Daran ändert auch eine allfällige Anerkennung nichts. Entscheidungstexte 1 Ob 639/95 Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 639/95 Veröff: SZ 69/261 1 Ob 81/98p Entscheidungstext OGH 25.08.1998 1 Ob 81/98p Vgl aber; Beisatz: Der Schutzzweck der Best... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271WAG 2007 §1 Z6
Rechtssatz: Ein Vertrag auf Lieferung von Waren (auch Devisen) wird zum Differenzgeschäft, wenn der Vertrag nicht effektiv erfüllt, sondern nur die Differenz zwischen verschiedenen Waren(Devisen)kursen ausgeglichen werden soll. Diese gilt auch dann, wenn formell ein Kassageschäft als Deckmantel abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist der Vertragszweck: War die (Währungs)Spekulation eines Vertragspartners Zwe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271
Rechtssatz: Die Absicht, ein Differenzgeschäft zu schließen, muß bereits bei Vertragsabschluß vorliegen. Entscheidungstexte 1 Ob 639/95 Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 639/95 Veröff: SZ 69/261 6 Ob 237/04b Entscheidungstext OGH 21.04.2005 6 Ob 237/04b Auch; Beisatz: Hier: Fehlen der Absicht, ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271
Rechtssatz: Die Behauptungslast und Beweislast für die bloße Spekulationsabsicht trägt, wer sich auf den Differenzeinwand beruft. Entscheidungstexte 1 Ob 639/95 Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 639/95 Veröff: SZ 69/261 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106837 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine längerdauernde Geschäftsbeziehung stets oder doch in der Regel ohne wirkliche Lieferungen allein durch Verrechnung von Buchungsposten aus gegenläufigen Geschäften oder allein durch Geltendmachung der Differenz als Schadenersatzanspruch abgewickelt wurde, ist ein gewichtiges Indiz für ein Differenzgeschäft. Maßgebend kann auch sein, ob die mit dem strittigen Geschäft umgesetzten Warenm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271
Rechtssatz: Auch unter dem Deckmantel von Kassageschäften, die an sich nur eine kurze Lieferfrist lassen und deshalb nicht als Termingeschäft gelten, können sich Differenzgeschäfte verbergen, wenn die Beteiligten in Wahrheit nicht Lieferung wollen, sondern es ihnen - wie hier - nur darum geht, wechselseitig durch Gutschriften aus gleichartigen Geschäften Differenzgewinne zu erzielen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271
Rechtssatz: Als Anhaltspunkte für ein Täuschungsmanöver beim verdeckten Differenzgeschäft dienen etwa die regelmäßige Abwicklung auf Differenzbasis in einer längerdauernden Geschäftsbeziehung, das auffallende Mißverhältnis zwischen dem Vermögen eines Vertragschließenden und seinem geschäftlichen Engagement, die Geringfügigkeit der gegebenen Deckung oder die regelmäßige Prolongation. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267ABGB §1271
Rechtssatz: Beim verdeckten Differenzgeschäft lautet die Vereinbarung zwar nicht direkt auf eine bloße Ausgleichung der Kursdifferenz zwischen zwei Stichzeitpunkten, doch wird ein entsprechendes Ergebnis dadurch erzielt, daß zunächst ein Termingeschäft abgeschlossen wird, das aber nicht tatsächlich erfüllt werden soll. Dazu wird später ein glattstellendes Gegengeschäft zum selben Termin getätigt. Ein Spiel oder eine W... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267
Rechtssatz: Für die Bank liegt bei Ausführung eines Devisentermingeschäftes oder auch eines Differenzgeschäftes im Auftrag des Kunden kein Spekulationsgeschäft vor; es spekuliert nur der Kunde. Wenn nur einer der Vertragspartner spekulieren will, ohne daß dies zum Vertragszweck erhoben wird, liegt kein Glücksvertrag, sondern ein Kaufvertrag oder Kommissionsvertrag über Waren oder Wertpapiere vor. Entscheidun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei VOLKSBANK S***** reg. Genossenschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Karl Wagner, Rechtsanwalt in Schärding, wider die beklagte Partei Dr. Horst L*****, vertreten durch Dr. Rupert Wolff, Rechtsanwalt in Sa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 1.Oktober 1984 übergaben die beiden Kläger eine ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft den beiden Beklagten gegen die Erbringung von Ausgedingsleistungen. Der Übergabspreis wurde entsprechend dem Einheitswert von 178.000 S festgesetzt. Auch die von den beklagten Parteien zu erbringenden Gegenleistungen wurden im Vertrag in dieser Höhe festgelegt. Die Kläger begehren die Aufhebung des Übergabsvertrages und die Einwilligung in die Einverl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11.1.1899 geborene Klägerin hat mit einem im Frühjahr 1983 abgeschlossenen Vertrag den Beklagten ihre Liegenschaft in Gablitz, Wagner Jauregg-Gasse 9, EZ 698 KG Gablitz, um 50.000 S und eine monatliche Leibrente von 2.500 S, beginnend mit 1.1.1983, verkauft. Bezüglich der Leibrente wurde eine Wertsicherung vereinbart. Die Verkäuferin ist nach dem Vertrag berechtigt, statt der Bezahlung der monatlichen Rente von 2.500 S die Erbringung von Dienstleistunge... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.10.1985 verstorbene Maria E*** (im folgenden als Klägerin bezeichnet) stellte im vorliegenden Rechtsstreit das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Liegenschaft EZ 386 KG Kaiserebersdorf lastenfrei an sie zurückzuübertragen und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin ob dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klägerin stützte dieses Begehren im wesentlichen darauf, daß sie mit Kaufvertrag vom 30.6.1980 die Liegenschaften EZ 972, 973... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1168ABGB §1267
Rechtssatz: Ein Vertrag, auf Grund dessen auf eine erfolgreiche Partnervermittlung abgestellte Leistungen, wie Betreibung einer intensiven Werbung, Aufgabe von Inseraten im Namen des Auftraggebers, Öffnung, Vorsortierung und fallweise Beantwortung eingehender Briefe, zu erbringen sind, enthält vorwiegend Elemente eines Werkvertrages. Das Vorliegen glücksspielartiger Elemente in einem derartigen Vertrag sc... mehr lesen...
Auf Grund eines Zeitungsinserats begab sich der Beklagte am 1. Feber 1980 in ein kleines Büro im Haus R-Straße 28 in Linz, welches mit einem Mann besetzt war. Er hatte die Absicht, einen Ehepartner zu suchen und unterfertigte dort einen "Dienstleistungsvertrag", nach dem er diesen einschließlich der Geschäftsbedingungen durchgelesen hatte. Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: "Der (Die) Auftraggeber(in) beauftragt den X (die nunmehrige Klägerin) zur Dienstleistung. Diese b... mehr lesen...
Der am 19. April 1975 im 87. Lebensjahr verstorbene Romedius F hinterließ vier Kinder: Mathilde E (Klägerin), Romed F (Beklagter), Anna K und Paula F. Mit Übergabsvertrag vom 6. April 1972 übergab Romedius F seinen Liegenschaftsbesitz EZ 735, 738, 739, 741 und 742 II KG T, samt Zubehör dem Beklagten. Er behielt sich als Ausgedinge das lebenslängliche unentgeltliche Wohnrecht an einem im ersten Stock des Hauses gelegenen Zimmer (unter Bereitstellung von Licht, Strom und Beheizung), die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1267
Rechtssatz: Beim Glücksvertrag ist unmittelbarer Vertragsgegenstand die Übernahme eines Risikos, eines Wagnisses. Entscheidungstexte 6 Ob 530/78 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 6 Ob 530/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022338 Dokumentnummer JJR_19780302_OGH... mehr lesen...