Norm
ABGB §1151 IBRechtssatz
Ein Vertrag, auf Grund dessen auf eine erfolgreiche Partnervermittlung abgestellte Leistungen, wie Betreibung einer intensiven Werbung, Aufgabe von Inseraten im Namen des Auftraggebers, Öffnung, Vorsortierung und fallweise Beantwortung eingehender Briefe, zu erbringen sind, enthält vorwiegend Elemente eines Werkvertrages. Das Vorliegen glücksspielartiger Elemente in einem derartigen Vertrag schließt nicht aus, daß der Unternehmer sich bei Vertragsrücktritt durch den Besteller gewisse Leistungen erspart und sich diese Ersparnis anrechnen lassen muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021700Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018