Norm: ABGB §1157
Rechtssatz: Aus der Fürsorgepflicht des § 1157 ABGB ergibt sich unter anderem, daß der Arbeitgeber das mit seiner unternehmerischen und betrieblichen Tätigkeit verbundene Schadensrisiko nicht ungeprüft und in jedem Falle auf den Arbeitnehmer abwälzen darf. Entscheidungstexte 8 ObA 314/95 Entscheidungstext OGH 18.04.1996 8 ObA 314/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157BEinstG §6 Abs1
Rechtssatz: Es besteht nach § 6 Abs 1 BEinstG ergänzend zum allgemeinen Arbeitnehmerschutz eine besondere Fürsorgepflicht des Dienstgebers, welche ihn insbesondere dazu verhält, dem behinderten Dienstnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen, an dem er seine Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann. Entscheidungstexte 8 ObA 303/9... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ABGB §1151 ICABGB §1151 IVABGB §1157
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung von arbeitsrechtlichen Vorschriften, die die spezifische Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zum Anlaß haben, ist dann nicht völlig ausgeschlossen, wenn der freie Dienstnehmer ebenso schutzbedürftig erscheint wie typischerweise der abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Hiebei ist auf die organisatorischen Umstände, unter denen die Arbeitsleistung dem V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Fürsorgepflicht nicht gehalten, eigene und schutzwerte Interessen zu vernachlässigen. Wo daher die betriebsbezogene Treuepflicht (auch Interessenwahrungspflicht) die Rücksichtnahme auf Unternehmensinteressen gebietet, kann den Arbeitgeber keine Fürsorgepflicht zur Wahrung solcher Dienstnehmerfreiheiten treffen, die durch die Treuepflicht eingeschränkt werden. Werden durch eine Maßna... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157AHG §1 Abs1 Cd14
Rechtssatz: Gegenüber den in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Personen hat der Rechtsträger als Dienstgeber in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht auch deren wirtschaftlichen Interessen zu wahren und zu fördern. So dürfen zB durch Unterlassungen des Dienstgebers vermeidbare Belastungen von Dienstnehmern nicht eintreten oder gar ihre gehaltsrechtlichen Ansprüche, die bei Erfüllung der gesetz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157
Rechtssatz: Umfang und Grenzen der Fürsorgepflicht (Anspruch auf Einzelzimmer bei Dienstreise). Entscheidungstexte 9 ObA 9/95 Entscheidungstext OGH 22.02.1995 9 ObA 9/95 Veröff: SZ 68/38 9 ObA 1/97f Entscheidungstext OGH 15.01.1997 9 ObA 1/97f Zweiter Rechtsgang zu 9 ObA 9/95. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153 AABGB §1157
Rechtssatz: Die Treuepflicht des Arbeitnehmers ist eine Verhaltenspflicht, die ausschließlich dienstliche Belange betrifft. Die Treuepflicht schränkt die Freiheit des Arbeitnehmers, seine Meinung zu äußern, soweit ein, als er den Zwecken und Interessen des Betriebes nicht zuwiderhandeln darf. Auch dabei müssen aber die sich gegenüberstehenden Interessen des Arbeitnehmers und des Betriebes abgewogen werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß durch die vorschußweisen Zahlungen des Masseverwalters die Entgeltansprüche der Kläger erfüllt wurden, und daher keine gesicherten Ansprüche mehr vorliegen, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Fest steht, daß der Masseverwalter im Konkurs der Arbeitgeberin der Kläger, die nach Konkurseröffnung ihren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO erklärt ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.August 1970 bis 1.August 1990 bei der Beklagten vorerst als Vertreter und zuletzt als Gebietsverkaufsleiter für den Bereich der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 809.492,56 brutto sA an restlichem Gehalt, Verdienstentgang, Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Die Beklagte habe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte war vom Betreiber des Ambulatoriums für elektrophysikalische Medizin und Hydrotherapie mit der Sanierung der Blitzschutzanlage des Ambulatoriums beauftragt worden. Die Blitzschutzanlage bestand aus einer Ringleitung, von der aus Tiefenerder gesetzt worden waren. Zur Instandsetzung der Tiefenerder bediente sich der Zweitbeklagte der erstbeklagten Partei. Beim Einschlagen eines Tiefenerders durch die Monteure der erstbeklagten Partei wurde ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157ABGB §1295 IIf7g
Rechtssatz: Schutzwirkungen zugunsten Dritter treten vor allem dann ein, wenn jemand einem anderen rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Zum geschützten Personenkreis gehören auch die Angestellten des Vertragspartners, da ihm diesen gegenüber besondere Fürsorgepflichten auferlegt sind. Entscheidungstexte 4 Ob 553/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157ABGB §1295 Ia2ABGB §1295 IIf7g
Rechtssatz: Die Voraussehbarkeit (eines Kontaktes mit der vertraglichen Hauptleistung) darf nicht zu eng verstanden werden; es muß genügen, daß dem Vertragspartner generell erkennbar ist, daß möglicherweise dritte Personen (oder deren Sachen) im Gefahrenbereich sein werden. Wer dies im Einzelfall ist, muß bei Abschluß des Vertrages noch nicht feststellbar sein. Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt unter anderem ein Sägewerk. Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich unterstützt durch einen Beratungsdienst ihre Mitglieder bei betriebswirtschaftlichen und technischen Problemstellungen und Entscheidungen. Nach § 2 der von ihr herausgegebenen Richtlinien (Überschrift: Beratereinsatz) wählt die Betriebsberatung einen für die Problemstellung fachlich geeigneten Berater aus und beau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, schränken kollektivvertragliche Bestimmungen, die für den Fall der Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeiter während eines bestimmten Zeitraumes de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Es trifft zwar zu, daß die Beklagte einerseits eingewendet hat, das mit dem Kläger eingegangene Probearbeitsverhältnis sei wegen Nichteignung des Klägers aufgelöst worden (Seiten 23, 31 und 39 des Aktes), und in der Folge auch behauptet hat, daß das Arbeitsarbeitsverhältnis mit dem Kläger aufgelöst worden sei, da dieser die zugesagte Leistung nicht erbracht habe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1157ABGB §1158 IABGB §1159cABGB 1164 Abs13.ABGBTeilNov §151GewO 1859 §77KollV für das Maler -, Anstreicher -, Lackierer -, Schilderhersteller -, Vergolder - und Staffierer - und Industriemalergewerbe allg
Rechtssatz: Die Kollektivvertragsparteien sind zwar gemäß § 77 GewO in der Festsetzung der beiderseitigen Kündigungsfrist für gewerbliche Hilfsarbeiter frei, haben aber das einseitig zwingende Fristengleichheitsgebot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2.Jänner 1990 bis 21.Juni 1991 als Maler mit einem Stundenlohn von 90,05 S beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war vom 15.Dezember 1990 bis 22.Jänner 1991 ausgesetzt. Es endete durch eine vom Kläger ausgesprochene Kündigung. Die aliquote Weihnachtsremuneration von 6.516 S wurde dem Kläger nicht ausgezahlt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den Feststellungen des Erstgerichtes begann die im Jahr 1925 geborene Klägerin in den Jahren 1975 bis 1977 mit dem Skifahren. Seither verbrachte sie jährlich einen Skiurlaub im Arlberggebiet. Etwa im Jahr 1984 hatte sie die Einstufung in die Skikursgruppe 3A erreicht. Die Klägerin ist in der Lage, einen Parallelschwung in höherem Tempo zu fahren; im steilen Gelände beherrscht sie den Stemmschwung einwandfrei. Im April 1987 schloß die Klägerin mit der Skis... mehr lesen...