Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.11.1988 bis 31.5.1990 bei der beklagten Partei angestellt. Das Dienstverhältnis endete durch eine von der Klägerin ausgesprochene Kündigung. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe und des zentralen Bereiches der beklagten Partei anzuwenden. Aufgrund dieses Kollektivvertrages war die Klägerin verpflichtet, die nun zurückgeforderten Beiträge zur Pensionseinrichtung der beklagten Partei zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157AAV §97
Rechtssatz: Ein subjektives öffentliches Recht des Arbeitnehmers darauf, daß die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 110 ADVO (jetzt § 97 AAV) gerade von der Auflage der Gewährung zusätzlicher Ruhepausen an die Arbeitnehmer abhängig gemacht wird, besteht nicht. Hat aber die Verwaltungsbehörde diese Auflage erteilt, sind die Arbeitnehmer begünstigende Wirkungen - die Verwaltungsrechtslehre spricht von "Rechtsreflex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft betreibt in W***** im sogenannten "G*****" im Souterrain eine Filiale. Da die dortigen Betriebsräume nicht natürlich belichtet sind, gestattete der Magistrat der Stadt Wien der Beklagten mit Bescheid vom 1. 8. 1975, MBA 6/7-Ba 33438/1/75 (Ausnahmegenehmigung gemäß § 110 ADVO) die Beschäftigung von Arbeitnehmern in den Betriebsräumen nur unter verschiedenen Auflagen. Gemäß Punkt 8. dieser Auflagen waren den Arbeitnehmern "zusätzlich zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in Wien eine Kfz-Reparaturwerkstätte und Autolackiererei. Auf dem Betriebsgelände steht eine Reparaturhalle und anschließend an sie ist ein Abstellplatz, der auf der einen Seite durch die Halle und auf den drei anderen Seiten durch einen etwa zwei Meter hohen Maschendrahtzaun abgeschlossen ist. Am 15.4.1986 übergab der Kläger der beklagten Partei sein Wohnmobil zur Reparatur und stellte es auf dem Abstellplatz ab. Es war ihm bewußt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157ABGB §1327GleichbehandlungsG §2
Rechtssatz: Das GleichbehandlungsG verpflichtet den Dienstgeber nur zur Gleichbehandlung seiner Dienstnehmer, mangels direkter Vertragsbeziehungen aber nicht zur Gleichbehandlung ihrer Angehörigen. Die Fürsorgepflicht des Dienstgebers kann in der Regel nicht auf die Hinterbliebenen seiner Dienstnehmer erstreckt werden. Entscheidungstexte 9 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 73 Abs 1 der Dienst-, Bezugs- und Pensionsordnung für die Bediensteten der Kammern für Arbeiter und Angestellte Österreichs (in der Folge: DO) gebührt der Witwe nach einem Kammerbediensteten ein Versorgungsgenuß, wenn der Bedienstete zur Zeit seines Ablebens die Voraussetzungen des § 67 Abs 1 DO erfüllt hat (anrechenbare Dienstzeit von 10 Jahren) oder bereits im Bezug des Ruhegenusses stand. Die Witwe erhält gemäß § 76 Abs 1 DO 60 % des Bezuges, der de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die entscheidende Frage, ob dem Kläger die geltend gemachten Ersatzansprüche zustehen, richtig gelöst. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der an... mehr lesen...
Begründung: Der Nebenintervenient ist Alleininhaber eines Fachgeschäftes für Sportartikel, Farben und Bodenverlegung in Völkermarkt. Im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung lieferte ihm die beklagte Partei u. a. Spachtelmasse für die Bodenverlegung. Am 7. Mai 1986 lieferte der Zusteller der beklagten Partei, Wilfried L*** in Säcken abgefüllte Spachtelmasse zum Geschäft des Nebenintervenienten. Er belud eine Sackrodel mit 10 Säcken zu je 25 kg. Dadurch war die Sackrodel bis z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1.7.1981 Mieter der Wohnung Nr.14 im Haus Wien 15., Tannengasse 4. Die zweitbeklagte Partei ist Eigentümerin dieses Hauses. Der Erstbeklagte verwaltet das Haus im Auftrag der Zweitbeklagten seit 1978. Zwischen dem 11. und 13.8.1986 sind infolge von Regenfällen in der Wohnung der Kläger Schäden an Tapeten, an Bodenbelägen und an der Deckenverkleidung in der Höhe des Klagsbetrages entstanden. Die Kläger haben Schadensbehebung durch von den B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153 AABGB §1157
Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat neben Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers auch andere immaterielle und materielle Interessen des Arbeitnehmers im besonderen Maß zu wahren. Diese für das Arbeitsrecht verstärkt ausgeprägten Schutzpflichten wirken auch im vorvertraglichen Verhältnis. Bereits in diesem Stadium obliegt dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur besonderen Obsorge im Interesse des Arbeitnehmers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153 AABGB §1157
Rechtssatz: Die Einordnung der Arbeitskraft und damit der Person des Arbeitnehmers in den Einflußbereich des Arbeitgebers zieht dessen Fürsorgepflicht nach sich. Sie ist im Kern die Pflicht zur Wahrnehmung gewisser gefährdeter persönlicher Interessen des Arbeitnehmers. In aller Regel wird hier das persönliche Element nur auf Arbeitnehmerseite eine Rolle spielen; nur ganz ausnahmsweise wird auch der Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Geschäftsgegenstand der beklagten Partei ist die Personalberatung von Unternehmen. Von der beklagten Partei wird für die an sie herantretenden Unternehmen ein Stellenanforderungsprofil für die betreffende betriebliche Position erstellt. Die Interessenten werden üblicherweise durch die beklagte Partei durch Zeitungsinserate gesucht. Die sich meldenden Bewerber werden bei der beklagten Partei nach Lebenslauf, Referenzen und Qualifikation geprüft... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1157ABGB §1158 IABGB §1295 IIf7
Rechtssatz: In Lehre und Rechtsprechung wird anerkannt, dass auch die Vertragspartner eines bereits aufgelösten Vertragsverhältnisses die Pflicht trifft, dafür zu sorgen, dass dem andern Vertragsteil für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Nachteile entstehen. Auch im Arbeitsverhältnis wird eine nachwirkende Treuepflicht und Fürsorgepflicht anerkannt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1029 B3ABGB §1157AktG §71 Abs2GmbHG §18
Rechtssatz: Die Arbeitnehmer haben schon auf Grund der den Arbeitgeber auch im Bereich des Arbeitsvertrages treffenden Aufklärungspflicht und Fürsorgepflicht Anspruch darauf, daß die Vertretungsverhältnisse nicht zu ihren Lasten verschleiert werden; handelt daher ein Kollektivgeschäftsführer nach faktischer Einstellung des zweiten kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer insbes... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ABGB §1151 IAABGB §1157ABGB §1295 IIf7ABGB §1330 A
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, inwieweit ein Diesntnehmer auf Grund nachvertraglicher Schutzpflichten noch Anspruch auf Wahrung seines wirtschaftlichen Rufes hat, bedarf es einer Wertung, bei welcher dem Interesse am gefährdeten Gut stets auch die Interessen der Handelnden und der Allgemeinheit gegenübergestellt werden müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die geltend gemachten Ansprüche zustehen, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß sich die ausschließlich erhobene Rechtsrüge zum Teil in einer Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen erschöpft und im wesentlichen nicht von den getroffenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Vertragsbedienstete des L*** S***. Ab 1.8.1978 wurde sie dem Landestheater Salzburg zur Einarbeitung in die Funktion des Verwaltungsdirektors (Verwaltungsleiters) zugewiesen und vom Theaterausschuß mit Beschluß vom 12.7.1979 zum Verwaltungsdirektor des Salzburger Landestheaters bestellt. Das Landestheater Salzburg wird auf Grund einer Vereinbarung zwischen Land und Stadt S*** (gemeinsam) betrieben. Das leitende Organ des Landestheaters ist der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 21.Oktober 1985 gegen ein Monatsentgelt von S 7.500 brutto als Sekretärin beschäftigt. Mit der Behauptung, sie sei am 11.Februar 1986 wegen Vorenthaltens von Entgeltansprüchen berechtigt vorzeitig ausgetreten, begehrt sie ihr restliches Gehalt von Jänner bis März 1986, die aliquoten Sonderzahlungen für 1985 und 1986 sowie eine Urlaubsabfindung in Höhe von insgesamt S 34.375 brutto sA. Die Beklagte beantragte, die Klage a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Er war seit 28. Juni 1983 bei der Beklagten als Steinmetz beschäftigt und befand sich ab Mitte März bis 15. Dezember 1987 im Krankenstand. Da die Beklagte keine Verlängerung beantragte, lief seine Beschäftigungsbewilligung mit 8. November 1987 aus. Als der Kläger am 16. Dezember 1987 wieder bei der Beklagten erschien, wurde ihm mitgeteilt, daß seine Beschäftigungsbewilligung abgelaufen und er bereits von der Sozialv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, ist auf die zutreffende
Begründung: des Berufungsurteils zu verweisen (§ 48 ASGG), wobei allerdings zu bemerken ist, daß der auf Seite 33 des Urteils zitierten Entscheidung SZ 15/150 für die hier relevanten Fragen nichts zu entnehmen ist. Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu ent... mehr lesen...
Begründung: Am 4. April 1986 war der Transportunternehmer Alois H*** auf Grund eines mit der Beklagten geschlossenen Werkvertrages damit beschäftigt, mit seinem LKW mit dem Kennzeichen St 40.124 im Magnesit-Dunit-Bergbau "G***", der Beklagten in Feistritz, Bezirk Knittelfeld, Abraummaterial über eine Böschung abzukippen. Dabei stürzte er mit dem LKW über die Böschung ab. Alois H*** wurde getötet, der LKW beschädigt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin, die Witwe des... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153 AABGB §1157
Rechtssatz: Den Arbeitnehmer trifft nicht nur eine Pflicht zur Arbeit, sondern auch eine Treuepflicht (Fremdinteressenwahrungspflicht), die ihn dazu verhält, auf betriebliche Interessen des Arbeitgebers entsprechend Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitnehmer hat die betrieblichen Interessen zu respektieren und insbesondere alles zu unterlassen, was den unternehmerischen Tätigkeitsbereich, dessen Organisation... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 11.Juli 1977 bei der Erstbeklagten als Busfahrer beschäftigt. Bis 21.August 1985 wurde er auf verschiedenen Linien eingesetzt und ab diesem Zeitpunkt für die Strecke Wien-Bück (Ungarn) und zurück eingeteilt. Am 9.Jänner 1986 wurde er entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 93.891,83 brutto sA an Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen, restlicher Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Seine Entlassung sei u... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §1056ABGB §1152 F1ABGB §1157
Rechtssatz: Ist dem Arbeitgeber bezüglich der einen Teil des Entgeltes und damit der Hauptleistung im Rahmen des Synallagmas bildenden Betriebspension ein Widerrufsrecht eingeräumt, hat er dieses einseitige Gestaltungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben; hiebei ist - im Gegensatz zur Leistungsbestimmung durch einen Dritten - nicht nur eine offenbar unbillige, sondern jede unbillige Leistu... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Eigentümer eines mit einem Benzinantriebsmotor ausgestatteten Segelbootes (heute werden wegen der Gefährlichkeit von Benzinmotoren für derartige Zwecke nur mehr Dieselmotore verwendet). Am Samstag, dem 21. Juni 1986 - der Kläger wollte das Wochenende auf dem See verbringen -, versuchte er mehrmals, den Motor zu starten, dieser ist jedoch nicht "angesprungen". Obwohl es bereits Abend war, sagte ihm der Beklagte zu, "sich die Sache anzuschauen". D... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIhABGB §1157ArbVG §115 Abs3
Rechtssatz: Bei Prüfung des Motives für die Benachteiligung - Entzug einer bisher freiwillig gewährten Gratifikation - eines Betriebsratsmitgliedes ist § 105 Abs 6 ArbVG analog anzuwenden. Im Rahmen der Beurteilung, ob gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wurde, sind nur die einschlägig verwendeten Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmer, auf die die vom Arbeitgeber bei Gewährung der Begüns... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 22. August 1972 bei der Beklagten beschäftigt. Er bildete sich in der Freizeit weiter und rückte schließlich zum Leiter der Buchhaltung auf. Seit 1. Jänner 1976 übte der Kläger die Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters aus. Erstmals im Jahre 1976 wurde ihm dafür, daß in seiner Buchhaltungsabteilung die Bilanzen für den Gesamtkonzern erstellt wurden, eine Weihnachtsgratifikation gewährt. Derartige Gratifikationen erhielt der Kläger - ebenso wie ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157KO §81
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat auch die Funktionen des Arbeitgebers auszuüben, und es obliegt ihm auch dessen Fürsorgepflicht im Sinne des § 1157 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 522/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 522/88 Veröff: RZ 1988/53 S 223 = RdW 1988,394 = SZ 61/128 9 ObS 1/93 Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, der Beklagte sei ihm für jeden Schaden ersatzpflichtig, der ihm daraus erwachse, daß der Beklagte ihn von der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der K*** Transport- und Handelsgesellschaft mbH mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 15. April 1986 und seiner Bestellung zum Masseverwalter nicht so rechtzeitig informiert habe, daß der Kläger von seinem Austrittsrecht gemäß § 25 KO rechtzeitig Gebrauch hätte ... mehr lesen...