Begründung: Gegenstand des Verfahrens bildet eine Honorarklage der Klägerin (deren Aktivlegitimation keinen Streitpunkt mehr bildet) für Leistungen im Zusammenhang mit einem von den Beklagten beabsichtigten Liegenschaftskauf in Slowenien zwecks anschließender Errichtung einer Hotelanlage. Zu diesem Zweck wurde der Rechtsvorgänger der Klägerin, Dr. Janko T***** jun. (im Folgenden kurz: Dr. T*****), über Anraten des damaligen Beklagtenvertreters deshalb ausgewählt und am 30. 12. 1994 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Schadenersatz, weil der Beklagte (dessen Konzipient, für den er einzustehen habe) mehrfach seine Pflichten aus einer Treuhandvereinbarung verletzt habe. Die Klägerin macht dem Beklagten im Wesentlichen folgende - in der Revision noch aufrecht erhaltene und nicht gegen das Neuerungsverbot verstoßende - Vorwürfe: - aus der Erklärung des Verkäufers vom 20. Jänner 1998 habe sich ergeben, dass er trotz Nichtzahlung des Kaufpreises keine Einwände gegen e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im Zeitraum November 2000 bis November 2002 Mieterin der Wohnung F*****. Die Antragstellerin ist ihre Nachmieterin. Während der Dauer ihrer Mietzeit zahlte die Antragsgegnerin 25.041,51 EUR als Finanzierungsbeitrag (Bau- und Grundkostenbeitrag) an die Marktgemeinde P*****, die das Wohnhaus errichtet hatte. Auf die Mietverhältnisse finden die Bestimmungen des WGG Anwendung. Die Antragstellerin zahlte als Nachmieterin der Antragsgegnerin am 3. 1.... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1016ABGB §1017
Rechtssatz: Erfährt der Treuhänder nachträglich von der Person des „wahren" Treugebers und stimmt er dem zu, so reicht dies für ein wirksames Zustandekommen der Treuhandvereinbarung mit dem „wahren" Treugeber aus. Entscheidungstexte 2 Ob 105/08t Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 105/08t ... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Zweitbeklagten, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informierte den Kläger über die Möglichkeit, das Unternehmen einer in Konkurs verfallenen GmbH & Co KG (Autohaus) zu erwerben. Der Kläger, der bisherige Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin und der Geschäftsführer der Zweitbeklagten einigten sich am 27. 9. 2004, die Konkursmasse zu erwerben und gemeinsam eine Auffanggesellschaft zu gründen. Die Familie des Klägers... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben am 21. 6. 2004 zu 38 Se 92/04i des Landesgerichts Linz einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Klägers gestellt. Mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 26. 8. 2004 wurde dieser Antrag - mittlerweile rechtskräftig - abgewiesen. Der Kläger begehrt die Zahlung des Betrags von 20.460 EUR sA mit der Behauptung, der Konkurseröffnungsantrag sei mutwillig, rechtsmissbräuchlich und in Schädigungsabsicht gestellt worden. Es habe kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beabsichtigte, an den Nebenintervenienten, der vom Beklagten vertreten wurde, einen Liegenschaftsanteil (Eigentumswohnung) zu verkaufen. Der Beklagte wusste bereits vom Makler, dass der Nebenintervenient schnell über die Wohnungsschlüssel verfügen und den Kauf abwickeln wollte, weil er seine Wohnung zum 1. 1. 2006 gekündigt hatte und für sich und seine an den Rollstuhl gebundene Mutter eine Unterkunft benötigte. Der Beklagte teilte dem Makler sogleich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Claudia R*****, vertreten durch Piaty Müller-Mezin Schoeller Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagten Partei... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat über A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der fachkundige Beklagte erteilte der klagenden Bank im Dezember 1999 und Jänner 2000 in rascher Abfolge mehrere Aufträge zur Anschaffung von in polnischer Währung emittierten Nullkuponanleihen (Zerobonds) der Weltbank mit langer Laufzeit. Nullkuponanleihen sind Anleihen mit einer Nominalverzinsung von Null. Die Kapitalerträge entstehen erst am Ende der Laufzeit bzw bei vorzeitiger Einlösung des Wertpapiers. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ff
Rechtssatz: Ob und welche Informationspflichten den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber treffen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und könnte nur bei einer gravierenden Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO begründen. Entscheidungstexte 8 Ob 137/07s Entscheidungstext OGH 28.02.2008 8 Ob 137/07s ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1012WEG 2002 §20 Abs6
Rechtssatz: Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft ist nach § 20 Abs 6 WEG 2002 weder auf bestimmte Zeiträume noch auf das Vorliegen wichtiger
Gründe: beschränkt. Aus den allgemeinen, zu § 1012 ABGB entwickelten Grundsätzen folgt daher, dass der Verwalter dem Wohnungseigentümer Einsicht in die Kontobelege zu gewähren hat, „sooft dies... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 735 GB ***** mit dem Haus *****gasse 4. Die Antragsgegnerin ist die Verwalterin der Liegenschaft. Die Antragstellerin begehrte von der Antragsgegnerin - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch wesentlich - gestützt auf § 20 Abs 6 WEG 2002 die Gewährung der Einsicht in das Bankkonto der Eigentümergemeinschaft des Hauses. Dies sei besonders zur Kontrolle erforderlich, ob die Antragsgegnerin d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte mit einem pharmazeutischen Unternehmen (in der Folge: Auftraggeberin) einen „Logistikvertrag" geschlossen, der auszugsweise wie folgt lautete: „1. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang [Die Auftraggeberin] übergibt an [die Beklagte] und [die Beklagte] übernimmt von [der Auftraggeberin] die logistische Behandlung von Medizinprodukten und Pharmazeutika in Österreich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um nachfolgende Serviceleistungen: Warenübernahme,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eveline Z*****, vertreten durch Dr. Kurt Fassl, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Scherbaum-Seebache... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ffBWG §1 Abs1 Z19WAG §11 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter den Begriff Finanzdienstleistungsgeschäft fällt (unter anderem) die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, sofern diese Dienstleistung das Halten von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten nicht umfasst, sodass der Erbringer der Dienstleistung diesbezüglich zu keiner Zeit Schuldner seiner Kunden werden kann. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit Jänner 1998 Kunde der Filiale L***** der Erstbeklagten. Er nahm dort eine Geldanlage in Form eines B*****-Fonds mit einem Anteil von 75 % an festverzinslichen Wertpapieren und einem Aktienanteil von 25 % vor. Diese Veranlagung war als eher kurzfristig gedacht. Noch im Jahr 1998 kündigte er jedoch gegenüber Peter B*****, dem Leiter der Filiale L*****, an, im Frühjahr 1999 eine größere Veranlagung vornehmen zu wollen, zumal aus einem Verlustbeteiligun... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerin erlitt im 5. Lebensmonat bei einer Krankenhausbehandlung am 21. 5. 1982 eine schwere organische Schädigung des Gehirns. Seither ist sie schwerst mehrfach behindert. Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christoph D*****, vertreten durch Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Klaus Krebs, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Mag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Erlagsache der Antragstellerin E***** Rechtsanwalts-Partnerschaft (OEG), *****, gegen die Antragsgegner 1. B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Raimund Kogler, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist im Holz - Import-, Exportgeschäft tätig. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die C***** AG (in der Folge kurz: Beklagte) war die Hausbank der Klägerin. Im Zuge ihrer Geschäftsbeziehung wickelten die Parteien über 100 Exportakkreditive ab, aber nur wenige Importakkreditive und diese nur für Geschäftspartner mit guter Bonität. Die Klägerin bestellte bei einer ihr nicht weiter bekannten Gesellschaft mit dem Sitz in USA (in der Folge: Begünstigte) Holz. Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hannes M*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Martin R*****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 10.235,35 sA (Revisionsinteresse EUR 8.927,26), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit dem Grundstück 1431/45. Sie hat diese Liegenschaft am 21. 5. 2002 von ihrer Mutter Ilse R***** gekauft, die wiederum das Grundstück von Dipl. Ing. Hansjörg R***** geerbt hatte. Der Beklagte ist zu einem Viertel Miteigentümer der benachbarten Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück 1431/18. Weitere Miteigentümer sind seine Mutter Hedwig W*****, Dr. Kurt W*****, Christine S***** und Helen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 14. Juli 1993 zedierte der Kreditnehmer der Klägerin jener zur Abdeckung offener Kredite zahlungshalber „unter Berücksichtigung des Schreibens" seines Rechtsanwaltes, des Beklagten jene Beträge, die aufgrund des vor dem Bezirksgericht Salzburg geführten Aufteilungsverfahrens des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beim Beklagten einlangen würden. In dem erwähnten Schreiben an die Klägerin hielt der Beklagte Rechtsvertreter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Handelsunternehmer schloss mit der klagenden Leasinggesellschaft am 3. März 2003 einen Überlassungsvertrag über Hard- und Software (zwei Laptops) ab, indem sich der beklagte Handelsunternehmer zur Zahlung einer monatlichen Rate von EUR 655,66 brutto (EUR 546,39 netto) auf 24 Monate verpflichtete. Nach den in diesem Vertrag integrierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die klagende Leasinggesellschaft dem beklagten Handelsunternehmer sämtliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren Schadenersatz in Höhe von EUR 18.168,21 (S 250.000). Sie seien die Erbinnen nach Dr. Rosa S*****, die ihrerseits Alleinerbin nach Dr. Erwin S***** gewesen sei. Beide Verlassenschaftsverfahren seien vom Beklagten als beauftragten Erbenmachthaber abgewickelt worden. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 26. 7. 1996 sei der Nachlass nach der verstorbenen Mutter Dr. Rosa S***** zu je einem Drittel an die Klägerinnen eingeantwortet wor... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin ist eine Wohnbaugesellschaft. Sie war im Jahr 2002 Eigentümerin von mehreren Liegenschaften in Niederösterreich, auf denen sie Wohnhäuser errichtet hatte, die sie in weiterer Folge vermietete. Die Baukosten hatte sie fremdfinanziert; dabei hatte sie auch Wohnbauförderungsmittel des Landes Niederösterreich verwendet. Die Hausverwaltung übte sie zunächst selbst aus. Im Jahr 2002 traten Schwierigkeiten bei der Erstellung von Abrechnungen auf, sodass da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist seit 1. Jänner 2003 Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter als auch der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (§ 538a ASVG). Das vorliegende Feststellungsbegehren betrifft 39 Ärztinnen bzw Ärzte, die bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis auf die Beklagte übergegangen ist. Die beklagte Partei ist seit 1. Jänner 2003 Gesamtrechtsnachfo... mehr lesen...