Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft ist nach § 20 Abs 6 WEG 2002 weder auf bestimmte Zeiträume noch auf das Vorliegen wichtiger Gründe beschränkt. Aus den allgemeinen, zu § 1012 ABGB entwickelten Grundsätzen folgt daher, dass der Verwalter dem Wohnungseigentümer Einsicht in die Kontobelege zu gewähren hat, „sooft dieser es verlangt". Dieses Recht findet seine Grenze im Schikaneverbot (Rechtsmissbrauch; § 1295 Abs 2 ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123167Im RIS seit
06.03.2008Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015