(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Katastrophenhilfegesetz, LGBl. 4450, außer Kraft.(2) Ein mit einer Rettungsorganisation abgeschlossener Vertrag gemäß § 1a NÖ Rettungsdienstgesetz, LGBl. 9430, gilt als Vereinbarung im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 2.(3) Der Bescheid vom 24. Juni 2008, ... mehr lesen...
(1) Die Sicherheitsbehörden haben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bei der Vollziehung dieses Gesetzes mitzuwirken.(2) Die Sicherheitsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Unbeteiligte wegzuweisen, die durch ihre Anwesenheit im Katastrophengebiet die... mehr lesen...
(1) Die Gemeinden, die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung haben für ihren Zuständigkeitsbereich Katastrophenschutzpläne zu erstellen. Diese haben jedenfalls zu enthalten:1.eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der für den Katastrophenschutz bedeutsamen top... mehr lesen...
NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016)StF: LGBl. Nr. 70/2016[CELEX-Nr. 32006L0021, 32012L0018] Änderung LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: InhaltsverzeichnisI. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel... mehr lesen...
NÖ Tierzuchtgesetz 2008 (NÖ TZG 2008) (NÖ TZG 2008) Fundstelle seit 17.08.2020 weggefallen. mehr lesen...
(1) § 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.(2) § 5, die Überschrift des § 6, § 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft. mehr lesen...
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörden sind in Vollziehung dieses Gesetzes ermächtigt, die–Generalien,–Dienstausweisdaten,–Dienstbereichsdaten und–Daten über Dienstabzeichenvon bestätigten und/oder beeideten Landeskulturwachen automatisiert zum Zweck der Erfüllung der ihnen nach diesem Gesetz zukomme... mehr lesen...
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat über alle bestätigten und beeideten Wachorgane einen nach dem Aufgabenbereich geordneten Landeskulturwachenkataster zu führen, in dem der Vor- und Zuname, die Geburtsdaten und der Wohnort des Wachorganes, sowie der Dienstbereich einzutragen sind. Der Landeskultur... mehr lesen...
NÖ LandeskulturwachengesetzStF: LGBl. 6125-0 Änderung LGBl. 6125-1LGBl. 6125-2LGBl. Nr. 96/2015LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: mehr lesen...
NÖ landwirtschaftliches Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz (NÖ FS) Fundstelle seit 07.09.2023 weggefallen. mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat dem Landtag jährlich bis längstens 15. Oktober einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich zu erstatten. Dieser Bericht hat eine Zusammenstellung aller auf Grund dieses Gesetzes im Vorjahr durchgeführten För... mehr lesen...
NÖ LandwirtschaftsgesetzStF: LGBl. 6100-0 Änderung LGBl. 6100-1LGBl. 6100-2LGBl. 6100-3LGBl. 6100-4LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: mehr lesen...
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung, betreffend die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses, LGBl.Nr. 56/1950, außer Kraft.(2) § 9 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. mehr lesen...
(1) Die nach den Bestimmungen des § 8 verfaßte Wählerliste ist binnen einer Woche nach Ablauf der im § 8 Abs. 1 bestimmten Frist während fünf Werktagen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Für die Einsichtnahme sind an jedem Tag mindestens vier Stunden zu bestimmen. Die Auflegung ... mehr lesen...
NÖ Jagdausschuß-WahlordnungStF: LGBl. 6501-0 (WV) Änderung LGBl. 6501-1LGBl. 6501-2LGBl. 6501-3LGBl. 6501-4 (DFB)LGBl. 6501-5LGBl. 6501-6LGBl. 6501-7LGBl. 6501-8LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: mehr lesen...
NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978 (NÖ KPSG) Fundstelle seit 14.12.2019 weggefallen. mehr lesen...
NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung (NÖ LWKW) Fundstelle seit 23.10.2019 weggefallen. mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.(2) § 3, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 6, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 8 und § 14 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft. mehr lesen...
(1) Die Veröffentlichung personenbezogener Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist erstmals zehn Jahre nach dem Tod, ist das Todesjahr nicht feststellbar, 110 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person zulässig; es sei denn,1.es handelt sich um eine Person des öff... mehr lesen...
(1) Nach Ablauf der Schutzfrist gemäß § 12 steht das Archivgut jedermann nach Maßgabe dieses Gesetzes und im Rahmen der Benutzungsordnung des NÖ Landesarchivs zu amtlichen, wissenschaftlichen oder publizistischen Zwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange zur Nutzung zur Verf... mehr lesen...
(1) Für die Freigabe des Archivgutes zur Nutzung gilt eine allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist und soweit dieses vor Übernahme durch das Archiv nicht bereits öffentlich zugänglich war.(2) Die Schutzfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten inhaltl... mehr lesen...
(1) Soweit personenbezogene und andere Daten nicht ohnehin einem gesetzlichen Auskunftsrecht unterliegen, ist Betroffenen auf schriftlichen Antrag Auskunft über die sie betreffenden Daten zu erteilen, soweit1.das Archivgut erschlossen ist,2.die Betroffenen Angaben machen, die das Auffinden der Da... mehr lesen...
(1) Archivgut, das personenbezogene Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten enthält, die gemäß der Datenschutz-Grundverordnung zu löschen wären, weil sie zur Erreichung der Zwecke, für die sie ermittelt wurden, nicht mehr erforderlich sind, und deren Archivwürdigkeit fe... mehr lesen...
(1) Die in § 3 Z 5 lit.a, b und d bis g genannten Einrichtungen unterliegen in Bezug auf die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben angefallenen Unterlagen einer Anbietungs- und Informationspflicht gegenüber dem NÖ Landesarchiv. Diese Einrichtungen haben diese Unterlagen spätestens 30 Jahre nach deren let... mehr lesen...
(1) Die Aufgaben des NÖ Landesarchivs sind insbesondere:1.Archivierung von archivwürdigen Unterlagen, insbesondere diea)Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen im Zusammenwirken mit den Anbietern,b)Mitwirkung bei der Entscheidung über die Skartierung,c)Übernahme, Ordnung, Erschließung, Ve... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:1.“Anbieter”:Einrichtungen gemäß Z 5 und 6;2.“Archiv”:eine Einrichtung, welche ausschließlich oder überwiegend Tätigkeiten gemäß Z 7 vornimmt;3.“archivfachlich”:eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende organisatorische und technische Archivierung;4.“Archivgu... mehr lesen...
NÖ Archivgesetz (NÖ AG)StF: LGBl. 5400-0 Änderung LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: mehr lesen...