Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung, betreffend die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses, LGBl.Nr. 56/1950, außer Kraft.
(2) § 9 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung, betreffend die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses, LGBl.Nr. 56/1950, außer Kraft.
(2) § 9 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.