Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Organe der Länderkammer sind:
1.
der Präsident,
2.
das Präsidium,
3.
der Kammervorstand,
4.
die Kammervollversammlung,
5.
der Sektionsvorsitzende,
6.
der Sektionsvorstand,
7.
der Sektionstag,
8.
die Rechnungsprüfer und
9.
der Disziplinarausschuss.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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