Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Die außerordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die kammerrechtlichen Vorschriften einzuhalten, die Beschlüsse der Kammerorgane zu beachten und die vorgeschriebenen Umlagen und sonstige Beiträge zu entrichten.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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