§ 212a ZPO (weggefallen)

ZPO - Zivilprozessordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 212a ZPO seit 30.04.2022 weggefallen.
In Kraft seit 01.05.2022 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 212a ZPO


Frage zu: § 212a ZPO von Guenther Aubrecht1 zum § 212a ZPO

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Offensichtlich sind die Bestimmung dem Richter Dr. ENT, BG Favoriten,  nicht ganz geläufig. Fakt: 27.7.2010, Partei will nach Rechtsberatung durch das Gericht einen Rekurs zu Protokoll geben. Aufnehmender Richter betont mehrmals,  keine Ahnung zu haben, er sei nur Vertretung. Schriftführerein sit... mehr lesen...

§ 212a ZPO | 1 Antwort | 2352 Aufrufe | 06.12.10

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