§ 5 WVBegG Unwesentliche Mängel

WVBegG - Wiener Volksbegehrensgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Das Fehlen von Promulgations- oder Vollzugsklauseln oder die Außerachtlassung von den Sinngehalt des Entwurfes nicht wesentlich beeinträchtigenden gesetzestechnischen Regeln sind unbeachtlich.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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