Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg
Unbeschadet der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Schiffsführers dürfen Fahrzeuge, die von der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg, Strom-km 1942,060 bis 1942,256, linkes Ufer, zu Tal fahren wollen, während der Betriebszeiten der Seilfähre Korneuburg-Klosterneuburg, Strom-km 1941,840, nur von der Schifffahrtsanlage des Tanklagers ablegen und talwärts wenden, wenn die Fähre an einer der beiden Fähranlagen festgemacht ist und mit der Besatzung der Seilfähre Einvernehmen über das Ablegemanöver hergestellt wurde. |
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