§ 73h WStV

WStV - Wiener Stadtverfassung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die näheren Bestimmungen zum Stadtrechnungshof werden in einem eigenen Organisationsgesetz getroffen.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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