Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Kraft des der Gemeinde zustehenden Rechtes der Selbstbestimmung in Gemeindeangelegenheiten hat der Gemeinderat innerhalb der gesetzlichen Grenzen organisatorische Beschlüsse in allen den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffenden Angelegenheiten zu fassen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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