Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Bescheide über die Gewährung von monatlich wiederkehrenden Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes gemäß § 13, die den materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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