Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Durch dieses Gesetz werden die Vorschriften des Blindenbeihilfengesetzes, des Behindertengesetzes und des Jugendwohlfahrtsgesetzes nicht berührt.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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