Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Tageszentren im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen für Personen mit Pflegebedarf, die zu ihrer Orientierung und Selbstbestimmung eines strukturierten Tagesablaufes mit beschäftigungstherapeutischen und rehabilitativen Angeboten bedürfen und ambulante Pflege benötigen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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