§ 22b WSHG Tageszentren

WSHG - Wiener Sozialhilfegesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Tageszentren im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen für Personen mit Pflegebedarf, die zu ihrer Orientierung und Selbstbestimmung eines strukturierten Tagesablaufes mit beschäftigungstherapeutischen und rehabilitativen Angeboten bedürfen und ambulante Pflege benötigen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 22b WSHG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 22b WSHG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 22b WSHG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 22b WSHG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 22b WSHG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 22a WSHG
§ 22c WSHG