§ 20 Wr. GKV Land- und Forstwirtschaft

Wr. GKV Land- und Forstwirtschaft - Wiener Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

entfällt; LGBl. Nr. 56/2012 vom 5.10.2012

In Kraft seit 06.10.2012 bis 31.12.9999
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