Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Dieser Abschnitt gilt für Arbeiten, bei denen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein können.
In Kraft seit 06.10.2012 bis 31.12.9999
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