Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die jährliche Abgabe wird zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Abgabenjahres (Kalenderjahres) fällig.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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