§ 50 Wr. AWG Sprachliche Gleichbehandlung

Wr. AWG - Wiener Abfallwirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechts- spezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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