Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Die Prüfstelle hat auf Grund der Verzeichnisse der Anmeldestelle ein Sammelverzeichnis über jede aufgerufene Wertpapierart, geordnet nach den Merkmalen, soweit diese bekannt sind, und nach Gruppen, herzustellen.
In Kraft seit 27.08.1954 bis 31.12.9999
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