Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aus eigener Erwerbstätigkeit sind bei der Bemessung von Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs von der Anrechnung ausgenommen.
In Kraft seit 01.02.2018 bis 31.12.9999
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