Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Gutschriften aus einer Arbeitnehmerveranlagung sind bei der Bemessung von Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Wohnbedarfes von der Anrechnung ausgenommen.
In Kraft seit 01.06.2021 bis 31.12.9999
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