Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Das Land Wien trifft insbesondere im Bereich der Wohnungssicherung Vorsorge für das Bestehen niederschwelliger und bedarfsgerechter Beratungs- und Betreuungsangebote.
In Kraft seit 01.02.2018 bis 31.12.9999
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