Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Ausbildung und Prüfung in der Heimhilfe (Wiener Heimhilfe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – WHH-APV), LGBl. für Wien Nr. 10/2002, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.
In Kraft seit 22.03.2008 bis 31.12.9999
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