Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Der Betreiber oder die Betreiberin hat dafür zu sorgen, dass der Aufzug den Vorschriften dieses Gesetzes sowie der Betriebs- und Wartungsanleitung des Aufzuges entsprechend betrieben und instandgehalten wird.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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