Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die den Organen der Gemeinde Wien nach § 6, § 36 Abs. 2 und 7 und § 48 Abs. 5 zugewiesenen Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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