(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 1998 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über den Schutz und die Pflege der Natur (Wiener Naturschutzgesetz 1984), LGBl. für Wien Nr. 6/1985 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 48/1993, außer Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
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