Politischer Bezirk | Wahlsprengel | |
Vor- und Familienname1 | Geburtsjahr | |
Straße, Gasse, Platz, Hausnummer | Ort, Postleitzahl | |
Eidesstattliche Erklärung: |
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Mit nebenstehender Unterschrift erkläre ich eidesstattlich, dass ich den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe. | ||
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Die genannte Person ist berechtigt, ihr Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben Ort, Datum Unterschrift des Landeswahlleiters | ||
Hinweis für Wähler, die ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben:
Sie können unmittelbar nach Erhalt der Briefwahlsendung, also schon vor dem eigentlichen Wahltag, Ihre
Stimme abgeben. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl liegt in Ihrer Verantwortung.
Sie haben den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das unbedruckte Wahlkuvert zu geben und das Wahlkuvert (mit dem Stimmzettel) in diese Briefwahlkarte zurückzulegen und diese zu verschließen. Weiters haben sie die eidesstattliche Erklärung durch Ihre eigenhändige Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld abzugeben.
Die verschlossene Briefwahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 15.00 Uhr bei der Landeswahlbehörde einlangen (Adresse umseitig).
Verspätet einlangende Rückkuverts werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt.
Sie können am Wahltag Ihre Stimme auch normal (ohne Briefwahl) in dem für Sie zuständigen Wahllokal (Wahlbehörde, in dessen Wählverzeichnis Sie eingetragen sind) abgeben, wenn Sie gleichzeitig die voll-ständigen Briefwahlunterlagen (die Briefwahlkarte samt Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel) der Wahlbehörde zurückgeben. Eine Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal ist nicht möglich.
Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Briefwahlunterlagen ist ein Ersatz nicht möglich.1 Bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personenmehrheiten genaue Bezeichnung derselben sowie Angabe des zu ihrer Vertretung nach außen berufenen Vertreters oder des von dieser schriftlich Bevollmächtigten.
Anlage 6 (Rückseite)Postentgelt beim Empfänger einheben
BRIEFWAHLKARTE
für die Wahl der Mitglieder
der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer für Wien
am
Adresse der Landeswahlbehörde
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