Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 14. September 1946 in Kraft getreten. Die durch die Verwaltergesetznovelle, BGBl. Nr. 163/1949, eingetretenen Abänderungen dieses Bundesgesetzes sind am 14. August 1949, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1949, BGBl. Nr. 24/1950, über die Auflösung von Bundesministerien und die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien, eingetretenen Kompetenzänderungen sind am 1. Feber 1950, die durch die 2. Verwaltergesetznovelle, BGBl. Nr. 54/1952, eingetretenen Abänderungen und Ergänzungen am 12. April 1952 und die hinsichtlich der im § 28 enthaltenen Vorschrift über die Höhe der Verwaltungsstrafen eingetretenen Abänderungen am 14. September 1952 in Wirksamkeit getreten. (BGBl. Nr. 163/1949, BGBl. Nr. 24/1950 und BGBl. Nr. 54/1952.)Dieses Bundesgesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 14. September 1946 in Kraft getreten. Die durch die Verwaltergesetznovelle, Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1949,, eingetretenen Abänderungen dieses Bundesgesetzes sind am 14. August 1949, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1949, Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1950,, über die Auflösung von Bundesministerien und die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien, eingetretenen Kompetenzänderungen sind am 1. Feber 1950, die durch die 2. Verwaltergesetznovelle, Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1952,, eingetretenen Abänderungen und Ergänzungen am 12. April 1952 und die hinsichtlich der im Paragraph 28, enthaltenen Vorschrift über die Höhe der Verwaltungsstrafen eingetretenen Abänderungen am 14. September 1952 in Wirksamkeit getreten. Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1949,, Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1950, und Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1952,.)
(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung ist das Bundesgesetz vom 1. Feber 1946, BGBl. Nr. 75, außer Kraft getreten.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung ist das Bundesgesetz vom 1. Feber 1946, Bundesgesetzblatt Nr. 75, außer Kraft getreten.
In Kraft seit 08.08.1953 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 29 VwalG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 29 VwalG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 29 VwalG