(1) Dieses Bundesgesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 14. September 1946 in Kraft getreten. Die durch die Verwaltergesetznovelle, BGBl. Nr. 163/1949, eingetretenen Abänderungen dieses Bundesgesetzes sind am 14. August 1949, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1949, BGBl. Nr. 24/1950, über die Auflösung von Bundesministerien und die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien, eingetretenen Kompetenzänderungen sind am 1. Feber 1950, die durch die 2. Verwaltergesetznovelle, BGBl. Nr. 54/1952, eingetretenen Abänderungen und Ergänzungen am 12. April 1952 und die hinsichtlich der im § 28 enthaltenen Vorschrift über die Höhe der Verwaltungsstrafen eingetretenen Abänderungen am 14. September 1952 in Wirksamkeit getreten. (BGBl. Nr. 163/1949, BGBl. Nr. 24/1950 und BGBl. Nr. 54/1952.)
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung ist das Bundesgesetz vom 1. Feber 1946, BGBl. Nr. 75, außer Kraft getreten.
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