Handelt es sich um die Zuständigkeit der Vollziehung, dann hat der Antrag zu enthalten:
a) | bei Verordnungen: den Entwurf der in Aussicht genommenen Verordnung und die Bezeichnung der Behörde, von der die Verordnung erlassen werden soll; | |||||||||
b) | bei sonstigen Akten der Vollziehung: den gegebenen Tatbestand, der einer Regelung unterzogen werden soll, und die Angabe der Behörde, von der der Bescheid ergehen soll. |
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