Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Handelt es sich um die Zuständigkeit der Gesetzgebung, dann hat der Antrag einen Gesetzentwurf zu enthalten, der den Gegenstand der Beschlussfassung in einer gesetzgebenden Körperschaft bilden soll.
In Kraft seit 01.03.2013 bis 31.12.9999
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