Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über die Kompetenz hat auch die Aufhebung der diesem Erkenntnis entgegenstehenden behördlichen Akte auszusprechen.
In Kraft seit 05.07.1953 bis 31.12.9999
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