§ 49a VBG

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieser Unterabschnitt ist auf Professoren und Assistenten an Universitäten anzuwenden, deren privatrechtliches Dienstverhältnis nach dem 30. September 2001 begründet wird.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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