§ 49a VBG

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Dieser Unterabschnitt ist auf Professoren und Assistenten an Universitäten anzuwenden, deren privatrechtliches Dienstverhältnis nach dem 30. September 2001 begründet wird.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.10.2013 bis 31.12.2018

Dieser Unterabschnitt ist auf Professoren und Assistenten an Universitäten anzuwenden, deren privatrechtliches Dienstverhältnis nach dem 30. September 2001 begründet wird.

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