§ 48x VBG

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Der oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements gebührt eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% ihres oder seines Entgeltes.

(2) Auf die nach Abs. 1 gebührende Vergütung sind gemäß § 22 Abs. 1 erster Satz anzuwenden:

1.

§ 15 Abs. 1 letzter Satz GehG,

2.

§ 15 Abs. 4 und 5 GehG,

3.

§ 15a Abs. 2 GehG.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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