Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
(1)Absatz einsDie Bestimmungen betreffend Dienstverhältnisse auf Probe sind auf Vertragsbedienstete des Schulqualitätsmanagements nicht anzuwenden.
(2)Absatz 2§ 20 Abs. 1 Z 1 iVm § 50a BDG 1979 und § 29g sind auf die Dienstzeit der Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements nicht anzuwenden.Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 50 a, BDG 1979 und Paragraph 29 g, sind auf die Dienstzeit der Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements nicht anzuwenden.
(3)Absatz 3Bei der Besetzung von Planstellen im Sinne des § 2a ist auch auf die Bestimmungen der Entlohnungsgruppe sqm sowie auf die Sonderbestimmungen der Vertragsbediensteten in der Schulevaluation Bedacht zu nehmen.Bei der Besetzung von Planstellen im Sinne des Paragraph 2 a, ist auch auf die Bestimmungen der Entlohnungsgruppe sqm sowie auf die Sonderbestimmungen der Vertragsbediensteten in der Schulevaluation Bedacht zu nehmen.
In Kraft seit 28.12.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 48t VBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 48t VBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 48t VBG