Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Satzung hat eine Rücklage zur Deckung von Verlusten aus dem Geschäftsbetrieb (Sicherheitsrücklage) vorzusehen und zu bestimmen, welche Beträge ihr jährlich zuzuführen sind und welchen Mindestbetrag sie erreichen muss.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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