Die Compliance-Funktion hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
1. | Beratung des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften, | |||||||||
2. | Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds auf die Tätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und | |||||||||
3. | Identifizierung und Beurteilung des mit der Nicht-Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risikos (Compliance-Risiko). |
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