§ 8f V-SG

V-SG - Spitalgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Anstaltsambulatorien sind organisatorisch unselbständige Einrichtungen einer Krankenanstalt, in denen ambulante diagnostische und therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden.

*) Fassung LGBl.Nr. 8/2013

In Kraft seit 20.02.2013 bis 31.12.9999
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