Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Anlagen zum Rechenschaftsbericht
(1) Dem Rechenschaftsbericht ist in einer Anlage eine Liste aller Gliederungen der Partei, aller nahestehenden Organisationen und aller Personenkomitees anzuschließen.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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