§ 141c UG Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung

UG - Universitätsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat bis zum 31. Jänner 2018 eine Regierungsvorlage zur Neuregelung der Finanzierung der Universitäten im Sinne des § 141a zuzuleiten.

(Anm.: Abs. 2 und 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr  8/2018)

In Kraft seit 01.02.2018 bis 31.12.9999
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