§ 12 ÜKVO Sekretariatspauschale

Überwachungskostenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2009 bis 31.12.9999

Die Sekretariatspauschale umfasst die Kosten für die Aufbereitung und Übermittlung der Daten, sofern diese nicht bereits in den vorhergehenden Tarifansätzen umfasst sind, sowie für die Herstellung sonstiger Unterlagen und Kostennoten. Sie beträgt

1.

pro Beschluss ...................................... Euro 15,20

pro Anordnung

Euro 15,20

2.

pro Ergänzungsbeschluss ............................ Euro 05,60

pro Ergänzungsanordnung

Euro 05,60

Stand vor dem 31.08.2009

In Kraft vom 01.09.2004 bis 31.08.2009

Die Sekretariatspauschale umfasst die Kosten für die Aufbereitung und Übermittlung der Daten, sofern diese nicht bereits in den vorhergehenden Tarifansätzen umfasst sind, sowie für die Herstellung sonstiger Unterlagen und Kostennoten. Sie beträgt

1.

pro Beschluss ...................................... Euro 15,20

pro Anordnung

Euro 15,20

2.

pro Ergänzungsbeschluss ............................ Euro 05,60

pro Ergänzungsanordnung

Euro 05,60

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