§ 24 UAG

UAG - Umweltabgabengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft. Verordnungen nach § 4 dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft treten.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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