Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft. Verordnungen nach § 4 dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft treten.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 24 UAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 24 UAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 24 UAG