Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Wasser, das in Wien aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen abgegeben wird, sowie die Bereitstellung von Wasserzählern unterliegen nach Maßgabe des Abschnittes II einer Abgabe (Umweltabgabe auf Wasser).
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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