Der | Fonds hat in Angelegenheiten allgemeiner gesundheitspolitischer Belange folgende Aufgaben wahrzunehmen: | |||||||||
a) | die (Weiter-)Entwicklung der Gesundheitsziele (einschließlich Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene; | |||||||||
b) | die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen; | |||||||||
c) | die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement; | |||||||||
d) | die Mitwirkung am Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (wie elektronische Gesundheitsakte, e-Card, Telehealth, Telecare) auf Landesebene; | |||||||||
e) | die Umsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung; | |||||||||
f) | die Evaluierung der von der Gesundheitsplattform auf Landesebene wahrgenommenen Aufgaben. |
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