Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:
a) | Beiträge der Bundesgesundheitsagentur; | |||||||||
b) | Beiträge der Länder (Umsatzsteueranteile); | |||||||||
c) | Beiträge der Gemeinden (Umsatzsteueranteile) nach Maßgabe einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung; | |||||||||
d) | Beiträge der Sozialversicherung; | |||||||||
e) | Beiträge des Landes Tirol und der Gemeinden nach den §§ 4 und 5; | |||||||||
f) | Beiträge der Träger der Kranken- und Unfallfürsorge nach § 6; | |||||||||
g) | Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz; | |||||||||
h) | Vermögenserträge und allfällige sonstige Erträge; | |||||||||
i) | allfällige sonstige Mittel nach Maßgabe bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. |
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