§ 1 TDG Geltungsbereich

TDG - Dienstleistungsgesetz - TDG, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Dieses Gesetz gilt für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungs-Richtlinie) fallen und von einem in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden.

In Kraft seit 14.12.2011 bis 31.12.9999
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